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Energiekrise

Aktuelles zur Energiekrise

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind die Dezember-Soforthilfe und die Gaspreisbremse.

Zur Umsetzung der Soforthilfe

Informationen zur Gaspreisbremse


Weitere Informationen zur Gasversorgung

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe, die zweite Stufe im Notfallplan Gas, ausgerufen. Die verschiedenen Stufen des Notfallplans Gas dienen als Sicherungsmechanismen, die die Versorgung absichern sollen.
Bitte beachten Sie: Die Versorgung mit Gas ist weiterhin gewährleistet.

Was heißt das für Sie als Privatkunde?

Private Haushalte sowie beispielsweise kleine Unternehmen und grundlegende soziale Dienste zählen zu den gesetzlich geschützten Kunden.
Derzeit ergeben sich für Sie keine Veränderungen. Dennoch bitten wir Sie um einen verantwortungsvollen Umgang im Verbrauch. Gemeinsam sollten wir versuchen, möglichst viel Energie zu sparen, wenn es beispielsweise um die Verwendung von Warmwasser geht.
Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen über die gewohnten Kanäle gern zur Verfügung.
Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung.

Was bedeutet das für mein Unternehmen und für mich als Geschäftskunde?

Als Geschäftskunde steht Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in gern zur Verfügung.
Außerdem können Sie sich an den Netzbetreiber inetz wenden. Diesem sollten auch die entsprechenden Kontakte aus Ihrem Unternehmen sowie Informationen zur Erreichbarkeit vorliegen, um notfalls eine enge Abstimmung mit Ihnen durchführen zu können. Den Kontakt hierzu finden Sie auch in Ihren entsprechenden Vertragsunterlagen.
Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen.